Ob Du gewerblich oder als Privatperson handelst, entscheidet der Einzelfall.
Als Privatverkäufer zählst Du in der Regel, wenn Du:
Für den Gesetzgeber gilt das planmäßige und dauerhafte Anbieten von Waren/Dienstleistungen gegen Entgelt als gewerblich.
Das ist z.B. der Fall, wenn Du: